Samstag, 10. Oktober 2015

Blogtour "A Sond About Love"


Ich heiße Euch willkommen zum Tag 6 der Blogtour zum Buch "A Song About Love"

Ich habe mir lange Gedanken darüber gemacht, was ich zu dem Thema schreibe.

Daher betrachten wir als erstes, wie genau Vergewaltigung als Tatbestand Definiert wird!

Vergewaltigung ist die Nötigung zum Geschlechtsverkehr oder zu ähnlichen sexuellen Handlungen, die das Opfer besonders erniedrigen, wobei diese mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist, erfolgen kann. Vergewaltigungen bedeuten eine massive Verletzung der Selbstbestimmung des Opfers und haben oft gravierende psychische Folgen. Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. In Deutschland verletzt eine Vergewaltigung das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Strafrecht:
Von Vergewaltigung (synonym: Stuprum, veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper (orale Penetration oder andere sexuelle Handlungen) verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert. Der Straftatbestand der Vergewaltigung wird in § 177 StGB geregelt.

                                                                                                                          (Quelle: Wikipedia)

Man sieht also, eine Vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt. Leider ist das auch kein neues Thema, denn Vergewaltigungen gibt solange Menschen des Denkens mächtig sind. Es ist auch nicht immer der Fall, das es nach einen Discobesuch oder Festival passiert. Auch innerhalb einer Beziehung oder Ehe kann es zu Vergewaltigungen kommen. Wurde das jedoch früher als unglaubwürdig abgetan, so ist es mittlerweile auch ein Strafbestand.

Was hat eine Vergewaltigung für folgen für das Opfer? 

Die psychische Schädigung des Opfers hält oft lange an. Viele empfinden während der Tat Todesangst, die meisten befinden sich bei und unmittelbar nach der Tat in einem Schockzustand. An Spätfolgen kann bei Betroffenen eine posttraumatische Belastungsstörung auftreten.

Als Symptome wurden beschrieben:
·     

 Diese lassen sich alleine fast nicht bewältigen, es gibt sicherlich fälle wo die Opfer es geschafft haben damit zu leben. Aber es ist immer Ratsam, sich professionelle Hilfe zu holen. Nur wo bekommt man die, wenn man sich in der Familie schon niemanden anvertrauen mag. Viele Opfer empfinden die Tat, als selbst verschuldet -fühlen sich dabei oftmals verlassen und alleine gelassen. 
Aber es gibt hilfe im Netzt, es gibt einen sehr bekannten Verein der sich für Missbrauchsopfer einsetzt!

Was bietet der Verein, in erster Linie Opferhilfe die sich ganz unterschiedlich ausrichtet. Vom persönlichen Gespräch bis zum Rechtsbeistand bei Gericht. Dort trifft man auf Menschen, die einen nicht mit der Sorge alleine lassen.


Hier ein paar Auszüge von der Seite, um einen kleinen Einblick zu gewähren:

Wir helfen in Deutschland. Unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Staatsangehörigkeit und politischer Überzeugung erhalten Opfer von Kriminalität schnelle direkte Hilfe.
Durch seinen Einsatz will der WEISSE RING Opfern von Kriminalität und Gewalt wieder Mut und neue Hoffnung geben.
Er übernimmt damit zugleich eine Lotsenfunktion und zeigt fallbezogen auch die für Opfer oft nur schwer erkennbaren Unterstützungsmöglichkeiten auf. 
Zu den Hilfsmöglichkeiten des WEISSEN RINGS zählen u. a.

■ Menschlicher Beistand und Betreuung nach der Straftat 
■ Begleitung zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht 
■ Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen  
■ Hilfeschecks für eine für das Opfer jeweils kostenlose frei wählbare anwaltliche bzw. psychotraumatologische Erstberatung sowie für eine rechtsmedizinische Untersuchung 
■ Übernahme von Anwaltskosten, insbesondere zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren und Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz 
■ Finanzielle Unterstützung bei tatbedingten Notlagen  
                                                                                          (Quelle: Weisser Ring e.V.)



Eine weiter Möglichkeit bietet diese Hotline. Eingerichtet vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. 

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

365 Tage im Jahr, rund um die Uhr erreichbar: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist das erste bundesweite Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung können sich Betroffene, aber auch Angehörige, Freunde sowie Fachkräfte anonym und kostenfrei beraten lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Anrufenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie auf Wunsch an Unterstützungsangebote vor Ort. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen in 15 Sprachen zum Gespräch hinzugeschaltet.
                                                                                            (Quelle: Hilfetelefon: Gewalt gegen Frauen)



Es gibt auch speziell für Kinder und Jugendliche, eine ausrichtete Hotline:



Sorgentelefon – ein offenes Ohr für Sorgen, Ängste und Probleme

Das Sorgentelefon bietet „Erste Hilfe für die Seele“: Egal ob Liebeskummer, Streit mit den Eltern oder die Erfahrung von Gewalt – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein offenes Ohr für alle Sorgen, Ängste und Probleme von Kindern und Jugendlichen. Das Sorgentelefon von Aktion Hilfe für Kinder ist anonym und vertraulich, die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

                                                                                (Quelle: Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche)

Ich hoffe Euch einen Einblick zum Thema so geben zu können, das für die betroffenen sichtbar wird:
Du bist nicht alleine, es gibt Hilfe. Nicht nur in deiner Familie, sondern auch bei Menschen die es sich zu Aufgabe gemacht haben - Opfer zu helfen.

Zu guter Letzt habe ich noch mit Sabine Bartsch darüber gesprochen, wie es für Sie war die Szene im Buch zu schreiben. Ihre Antwort lest ihr hier:

Ich habe erst viel recherchiert und fand es wirklich erschreckend, was jungen Frauen angetan wird. Geholfen hat es mir dann aber, dass ich die Vergewaltigungsszene nicht aus der Sicht des Opfers geschrieben habe. Dadurch, dass ich ihren Bruder habe empfinden lassen, war etwas mehr Abstand zu der Geschichte da. Deshalb konnte ich das relativ leicht schreiben. Aber ein hartes Thema ist es natürlich und ich bin auch absolut der Meinung, dass eine Vergewaltigung angezeigt gehört, auch wenn das in meinem Roman anders läuft.
Um an dem Gewinnspiel für das signierte Print von "A Song About Love" teilzunehmen, müsst ihr einen Satz zusammensetzen. Dazu sind in jedem Beitrag Wörter markiert, die am Ende der Tour einen Satz ergeben. Im ersten Beitrag sind zwei Worte zu finden, in den restlichen Beiträgen ein Wort. Der zusammengesetzte Satz soll bitte per Mail an nadjabookworm2@gmail.com bis zum 10.10.2015 23:59 Uhr gesendet werden. Bitte den Satz nicht in den Kommentaren posten. Sollte dies geschehen, wird der Teilnehmer sofort vom Gewinnspiel ausgeschlossen und der entsprechende Kommentar gelöscht.

Um an dem Gewinnspiel für die signierten Printausgaben der Anthologien und an dem Gewinnspiel für die E-Books teilzunehmen, kann jeden Tag ein Los gesammelt werden. Dazu müsst ihr nur einen Kommentar verfassen oder eine Frage beantworten. Es werden alle Kommentare gewertet, die bis zum 10.10.2015 23:59 Uhr eingegangen sind. Alle Kommentare danach werden nicht mehr berücksichtigt.

Die heute Frage lautet: Wie würdet ihr Euch verhalten, wenn ihr erfahren würde das einer Freundin oder auch einem Freund so einer Tat um Opfer gefallen ist?

Teilnahmebedingungen:
  • Teilnahme ab 18 Jahren oder mit Einverständniserklärung der Eltern.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Der Gewinner oder die Gewinnerin erklärt sich im Gewinnfall bereit, dass sein oder ihr Name öffentlich genannt wird.
  • Versand nur innerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz. 
  • Für den Postversand wird keine Haftung übernommen.
  • Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung mit Facebook und wird nicht von Facebook veranstaltet.
  • Keine Barauszahlung des Gewinnes möglich.

Zum Schluss wünsche ich allen Viel Spaß und Lesevergnügen bei unserer Blogtour und drücke allen teilnehmenden Lesern die Daumen bei unserem Gewinnspiel!



10 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Hallo
Danke für Deinen Beitrag zu diesen sehr ernsten Thema.
Ehrlich gesagt weiss ich gar nicht wie ich reagieren würde.
Selbstverständlich würde ich meiner Freundin zur Seite stehen & Sie in allen unterstützen & auch auffangen.
Und ich wäre sehr sehr zornig auf den Täter..... vor allen weil diese meist eine viel zu geringe Strafe erhalten, ich kann über dieses Thema gar nicht nach denken ohne das in mir eine riiiessen Wut wächst die kaum zu bändigen ist.......

Anonym hat gesagt…

Hallo und vielen Dank für diesen informativen Beitrag zum Abschluss der Blogtour! Wenn eine Freundin oder ein Freund einer solchen Tat zum Opfer fallen würde, würde ich alles versuchen, um den Täter dingfest. Außerdem würde ich natürlich der Freundin oder dem Freund Hilfe und Unterstützung anbieten, soweit das nach so einer Tat überhaupt möglich ist.

Viele liebe Grüße
Katja

kavo0003[at]web.de

Unknown hat gesagt…

Huhu,

danke für den letzten Beitrag zur Blogtour :D
Wenn das einem Freund oder einer Freundin passieren würde, dann wäre ich sofort für sie da. Erst würde ich versuchen mit ihr/ihm zu reden, denn dazu sind Freunde ja da.
Aber ich würde mit ihr/ihm auch zur Polizei und zu einer Beratungsstelle gehen, die können da bekanntlich viel besser helfen, als ich. Sie/er könnte mich zu jeder tages oder Nachtzeit anrufen, wenn er/sie reden möchte.

Lieben Gruß, Yvopnne
yvonne.rauchbach@freenet.de

Unknown hat gesagt…

Hi auf jeden Fall wäre ich für die Person da und würde mit ihr reden. Ihr vermitteln das sie nicht alleine ist und ihr bei so einer schweren Sache beistehen. Danke für die klasse Blogtour es hat echt wieder Spaß gemacht.
Lg Ricarda; - )
rzoellmann90@gmail.com

CassieBlatt hat gesagt…

Hii :) Ich wüsste jetzt nicht wie ich mich am besten Verhalten sollte aber ich würde auf jeden Fall meiner Freundin oder meinen Freund wie auch immer beiseite stehen und ihr /Ihm versuchen zu helfen..
LG

Tiffi2000 hat gesagt…

Hallo,

ich würde als erstes einmal mit ihr reden und versuchen, gemeinsam mit ihr eine Lösung für das Problem zu finden...
Ich würde gerne für die Printexemplare in den Lostopf hüpfen ;)

LG (PPS13743@ku.de)

Unknown hat gesagt…

Hallo...

und puh......danke für den tollen Beitrag zu diesem ernsten Thema.
Ich würde ihm/ihr auf jeden Fall auf jede erdenkliche Art und Weise zur Seite stehen...zuhören, bei ihm/ihr sein...ich denke Verständnis und ihm/ihr glauben ist am wichtigsten.

Liebe Grüße
Sandra

Sabine Bartsch hat gesagt…

Wow, danke für den ausführlichen Bericht zu dem schwierigen Thema. Ich finde es toll, wie sehr Du Dich damit beschäftigt hast.

Sabine Bartsch

Jeanette von Eine Bücherwelt hat gesagt…

Danke Sabine,
das ich dabei sein durfte... ja einfach war es nicht.
Aber es gab auch mir wieder mal einen Einblick, das es Möglichkeiten der Hilfe gibt.

Unknown hat gesagt…

Hallo
Danke für den Beitrag. Wenn es einer Freundin passiert wäre ich für sie da um ihr zu helfen.

Lg mareike